
In die Datenschutzerklärung für deine digitale Kundenkarte gehören mindestens: der Zweck der Datenbearbeitung, die Arten der erfassten Daten, wie lange du sie speicherst, wer Zugriff hat und welche Rechte deine Kunden haben. In der Schweiz gilt seit 2023 das revidierte Datenschutzgesetz (nDSG). Als Betreiber bist du typischerweise der Verantwortliche – nicht der Software-Anbieter. Kurze, klare Texte in verständlichem Deutsch schaffen mehr Vertrauen als juristisches Kleingedrucktes.
Eine digitale Stempelkarte erfasst in der Regel weniger Daten, als viele Betreiber befürchten – aber mehr als eine Papierkarte. Typisch sind: Name, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer beim Opt-in, Stempel- oder Punktestand, Datum und Uhrzeit der Besuche sowie Geräteinformationen, wenn die Karte in Apple Wallet oder Google Wallet gespeichert wird.
Wichtig: Allein das Speichern einer Karte im Smartphone-Wallet gilt als Bearbeitung von Personendaten im Sinne des nDSG. Du musst also nicht erst einen Kauf registrieren, damit die Datenschutzpflichten greifen. Schon beim Kartenerhalt beginnt die Bearbeitung.
Was du nicht erfasst, musst du auch nicht erklären. Wenn dein System keine E-Mail-Adresse verlangt, schreib das so in die Datenschutzerklärung. Konkrete, ehrliche Angaben sind besser als eine Generalklausel, die alles Mögliche abdeckt.
Sieh dir an, wie Stamply Kundendaten handhabt. In der Demo siehst du, welche Daten dein Dashboard erfasst – bevor du irgendetwas einrichtest.

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